Aufnahmegebühren (gültig ab 01.01.2021)
Aufnahmegebühr:
10 € pro Einzelantrag
5 € Kinder und Jugend
15 € Familien
Mitgliederbeiträge ab 01.01.2025
Zur Mitgliederversammlung im Januar 2024 wurden folgende neue Beiträge beschlossen:
Beitragskategorien1):
A-Mitglieder – von 58 €/Jahr auf 63,00 €/Jahr – Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr,
die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglieder – von 30 €/Jahr auf 33,50 €/Jahr
– Partnermitglieder2):
- das Partnermitglied und das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag gehören unserer Sektion an
- es besteht eine identische Anschrift
- der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
– aktive Mitglieder der Bergwacht
– Mitglieder, die das 70. Lebensjahr1) vollendet haben (auf Antrag)
– Schwerbehinderte ab vollendetem 25.Lebensjahr3) (auf Antrag)
C-Mitglieder – von 15 €/Jahr auf 16,25 €/Jahr
Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior oder als Kind/Jugendlicher einer anderen Sektion des DAV, ÖAV oder AVS
angehören. Sie erhalten von uns keinen Ausweis und sind nicht wahlberechtigt.
D-Mitglied – von 25 €/Jahr auf 27,5 €/Jahr – Junioren ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
D-Mitglied – von 15 €/Jahr auf 16,25 €/Jahr – Junioren mit Schwerbehinderung3) von mindestens 50% (auf Antrag)
K/J-Mitglied – von 10 €/Jahr auf 11,00 €/Jahr
Alleinversicherte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie haben keine Mitgliederrechte, genießen
aber Vorrechte auf Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung. Dieser Beitrag ist nur von Kindern
und Jugendlichen zu entrichten, deren Eltern nicht der Sektion Altenburg angehören.
K/J-Mitglied – 0 €/Jahr – Alleinversicherte Kinder und Jugendliche mit Schwerbehinderung3) von mindestens 50% (auf Antrag)
Familienbeitrag – von 90 €/Jahr auf 98,50 €/Jahr
Gilt für ein A- und ein B-Mitglied, sowie für deren zur Partnerschaft gehörende Jugendliche und Kinder bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr.
Bei Alleinerziehenden ist der Beitrag für ein A-Mitglied (58 €/Jahr) zu entrichten.
- alle Mitglieder der Familie/Partnerschaft gehören unserer Sektion an
- alle Mitglieder der Familie/Partnerschaft weisen die gleiche Adresse auf
- der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen
Bei Eintritt ab dem 01.09. reduziert sich unser Mitgliedsbeitrag um 50% im Aufnahmejahr, bei unveränderter Aufnahmegebühr (10 € pro Einzelantrag, 5 € für Kinder und Jugendliche im Einzelantrag, 15 € für Familien).
Anmerkungen:
1) Für die Einordnung in eine Beitragskategorie sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (am 1. Januar) maßgebend. Das Mitglied hat den Beitrag für jene Kategorie an die Sektion zu entrichten, der es zu Beginn des Kalenderjahres angehört. Die Umstufung in eine neue Kategorie erfolgt jeweils in dem seinem Geburtstag folgenden Jahr. So werden bspw. im Jahr 2019 alle Kinder/Jugendliche, die im Jahr 2001 geboren sind, zum 1.1.2020 in die Kategorie Junior umgestuft. Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht mehr möglich.
2) Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag. Es erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung zum Mitglied mit Vollbeitrag. Alle Mitglieder, die vor dem Stichtag 1.1.2008 nach dem Tod ihres Partners weiter in der Kategorie B eingruppiert werden konnten, müssen auch zukünftig nur den ermäßigten Beitrag bezahlen (Bestandsschutz).
3) ) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.